
Rechtliche Grundlagen
In Deutschland ist ein duales System für den Arbeits- und Gesundheitsschutzes vorgesehen:
Der Arbeitsschutz wird einerseits durch den Staat und andererseits durch die
hoheitliche Tätigkeit der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung gestaltet.
Staatlicher Arbeitsschutz

Die Gesetzgebung im Bereich des Arbeitsschutzes und die Überwachung ihrer Einhaltung sind eine Aufgabe des Staates (§ 21 des Arbeitsschutzgesetzes).
Insbesondere im § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes und in § 5 und § 11 Arbeitsschutzgesetzes ist dies geregelt.
Die konkrete Untersetzung erfolgt durch Verordnungen, Durchführungsverordnungen, Verwaltungsvorschriften und Erlasse der Ministerien.
Berufsgenossenschaften
Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung im Geltungsbereich der Gewerbeordnung sind die Berufsgenossenschaften.
Sie sind ermächtigt, Unfallverhütungsvorschriften als autonome Rechtsvorschriften sowie erforderlichenfalls konkretisierende Durchführungsanweisungen zu erlassen und deren Befolgung zu kontrollieren.
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