Sicherheitstechnische Leistungen
Die Aufgabenbereiche der Fachkräfte für Arbeitssicherheit ergeben aus dem Arbeitssicherheitsgesetz § 6.

Die wesentlichen Punkte haben wir für Sie aufgelistet:
- Beratung des Arbeitgebers in allen Fragen der Unfallverhütung und Arbeitssicherheit
- Beratung gem. der geltenden Gesetze und Unfallverhütungsvorschriften
- Hilfestellung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
- regelmäßige Begehung der Arbeitsstätten
- Untersuchung der Ursachen von Arbeitsunfällen
- Hilfe bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln, persönlicher Schutzausrüstung usw.
- Dokumentation der Begehungen und der Tätigkeit
Zusätzlich übernehmen wir auf Wunsch weitere Aufgaben in Ihrem Betrieb:

- Aufbau eines funktionierenden Arbeitsschutzmanagements im Betrieb
- Unterweisung und Schulung von Mitarbeitern
- Überprüfung von Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmitteln
- Erstellung von Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen, Arbeitsmitteln usw.
- Unterstützung bei Behördenkontakten
Wir beschäftigen ausschließlich qualifiziertes Fachpersonal, um Sie und Ihren Betrieb optimal zu betreuen. Dazu gehören auch praktisch-orientierte Lösungsansätze, um Ihre Kostenseite nachhaltig zu entlasten.