Arbeitsmedizin

Rechtliche Grundlagen

Der Arbeitsschutz wird in der Bundesrepublik Deutschland über den Gesetzgeber und die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) geregelt.

Gesetzgebung

Die Gesetzgebung im Bereich des Arbeitsschutzes und die Überwachung ihrer Einhaltung sind eine Aufgabe des Staates (§ 21 des Arbeitsschutzgesetzes). Insbesondere im § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes und in § 5 und § 11 Arbeitsschutzgesetzes ist dies geregelt. Die konkrete Umsetzung erfolgt z.B. durch Verordnungen,  Vorschriften und Erlasse der Ministerien.

Deutsche gesetzliche Unfallversicherung - DGUV

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung im Geltungsbereich der Gewerbeordnung sind die DGUV und die Berufsgenossenschaften.

Sie sind ermächtigt, Unfallverhütungsvorschriften als autonome Rechtsvorschriften sowie Durchführungsanweisungen zu erlassen und deren Befolgung zu kontrollieren.

Leistungen

Leistungen

Die arbeitsmedizinischen Leistungen unterscheiden sich grundlegend von normalen Arztbesuchen.

Vorsorge

Vorsorge

Jeder Arbeitgeber ist zur gesundheitlichen Fürsorge gegenüber seinen Mitarbeitern verpflichtet...

Verkehrsmedizin

Verkehrsmedizin

Diese Untersuchungen gelten für alle, die im beruflichen Alltag Kraftfahrzeuge führen.

Gesundheitspass

Der Gesundheitspass 

Der Gesundheitspass als zusätzliches Instrument der Fürsorge

ARBEITSMEDIZINISCHE BETREUUNG

Gesunde Mitarbeiter sind die Basis für den Erfolg des Unternehmens.

Der Gesetzgeber verlangt ausdrücklich im Arbeitsschutzgesetz und in der DGUV-V2 die Bestellung eines Arbeits- oder Betriebsmediziners.

Im Gegensatz zum „normalen“ Arztbesuch handelt es sich bei der Tätigkeit des Arbeitsmediziners um eine prophylaktische, also vorsorgende Betreuung der Mitarbeiter. Die Beratung steht im Vordergrund. Die arbeitsmedizinische Betreuung darf ausschließlich durch Fachärzte, bzw.  Ärzte mit entsprechender Fachkunde durchgeführt werden und trägt einen großen Anteil zur Sicherstellung der Produktivität und Leistungsfähigkeit bei.

 

Durch regelmäßige Begehung des Betriebes und der einzelnen Arbeitsplätze werden die Mitarbeiter individuell am Arbeitsplatz beraten und informiert.

In Zusammenarbeit mit der Betriebsleitung und der Fachkraft für Arbeitssicherheit werden  so Gefahrenpotentiale gemeinsam ermittelt und entschärft.

 

Kompetente Beratung gibt der Unternehmensleitung Planungssicherheit und sie kann sich so auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Wir pflegen eine enge Kommunikation mit unseren Kunden und können so maßgeschneiderte, praxisbewährte Leistungen und Lösungen anbieten.