Bei der Arbeitsmedizinischen Betreuung handelt es sich um ein Fachgebiet, welches eine spezielle Ausbildung erfordert.
Die arbeitsmedizinische Betreuung kann nur durch einen Arzt mit der Fachausbildung Arbeitsmedizin oder Betriebsmedizin geleistet werden.
Der Gesetzgeber verlangt ausdrücklich im Arbeitsschutzgesetz und in der DGUV 2 die Bestellung eines Arbeits- oder Betriebsmediziners.
Im Gegensatz zum „normalen Arztbesuch“ handelt es sich bei der Tätigkeit des Arbeitsmediziners um eine prophylaktische, also vorsorgende Betreuung aller Mitarbeiter. Die Beratung steht im Vordergrund.
Durch regelmäßige Begehung des Betriebes und der einzelnen Arbeitsplätze werden die Mitarbeiter am Arbeitsplatz beraten und informiert.
In Zusammenarbeit mit der Betriebsleitung und der Fachkraft für Arbeitssicherheit werden so Gefahrenpotentiale gemeinsam ermittelt und entschärft.
Kompetente Beratung auch innerhalb unseres Unternehmens geben Ihnen Planungssicherheit und Sie können sich so auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.