Arbeitsmedizin - Vorsorgeuntersuchungen

JEDER ARBEITGEBER IST GESETZLICH ZUR GESUNDHEITLICHEN FÜRSORGE GEGENÜBER SEINEN MITARBEITERN VERPFLICHTET.

Im Rahmen der Betriebsbegehungen erkennen wir eventuelle Gefährdungen Ihres Betriebes und können Sie auf dieser Grundlage individuell beraten.

Hierbei achten wir selbstverständlich auf Effektivität und Kostenintensität der Maßnahmen. Individuelle Beratung bedeutet für uns auch praktikable Vorschläge zu unterbreiten, die für Ihr Unternehmen umsetzbar sind. So wird auch geprüft, ob entsprechend der Gefährdung die Notwendigkeit von Vorsorgeuntersuchungen besteht.

Vorsorgeuntersuchungen sind Untersuchungen, die sicherstellen sollen, dass der Arbeitnehmer trotz eventueller Gefährdung keine gesundheitlichen Schäden aufgrund seiner Tätigkeit erleidet.

Diese Untersuchungen können nur von Arbeits- / Betriebsmedizinern durchgeführt werden und müssen vom Arbeitgeber getragen werden.

Gemäß der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungsverordnung (ArbMedVV) unterscheidet man zwischen Angebots-, Pflicht-, Wunsch- und Eignungsuntersuchungen.

PFLICHTUNTERSUCHUNGEN

Für eine Reihe von arbeitsbedingten Belastungen gibt es Pflichtuntersuchungen. Der Arbeitgeber hat bei diesen Tätigkeiten Pflicht-Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen.

Ohne das Vorliegen eines unbedenklichen Untersuchungsergebnisses darf er den Arbeitnehmer nicht an einem Arbeitsplatz beschäftigen, an dem dieser einschlägig belastet ist (z. B. durch Gefahrstoffe).

 ANGEBOTS- & WUNSCHUNTERSUCHUNGEN

Angebotsuntersuchungen:

Für andere Tätigkeiten schreibt die ArbMedVV vor, dass der Arbeitgeber den Beschäftigten Vorsorgeuntersuchungen anbieten muss.

Für die Mitarbeiter ist die Teilnahme jedoch freiwillig, und die ärztliche Bescheinigung ist auch nicht Voraussetzung für die Tätigkeit.

 

Wunschuntersuchungen:

Darüber hinaus muss gemäß Arbeitsschutzgesetz den Beschäftigten die Möglichkeit geboten werden, sich auf eigenen Wunsch im Hinblick auf eine gesundheitliche Belastung bei der Arbeit fachärztlich untersuchen zu lassen.

Unabhängig davon, ob es hierfür eine spezielle Vorschrift gibt oder nicht:

Hier spricht man von „Wunschuntersuchungen“ oder häufig auch von allgemeinen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen.

EignungsUNTERSUCHUNGEN

Eignungsuntersuchungen:

Zusätzlich zu den Vorsorgeuntersuchungen gem. der geltenden ArbMedVV kann eine sog. Eignungsuntersuchung fällig werden. Der Arbeitgeber ist stets in der Verantwortung sicherzustellen, dass der Mitarbeiter auch körperlich in der Lage ist seine Tätigkeit auszuführen. Bestehen hier Zweifel oder Anhaltspunkte, so ist mit dem Betriebsarzt ein Termin zu vereinbaren.