Betriebsärzte beraten hinsichtlich der individuellen Tätigkeit und Arbeitsaufgaben der Mitarbeiter. Zudem unterstützen und beraten wir Sie im Hinblick auf Arbeitsplatzgestaltung, psychische Gefährdungen, rechtliche Eckpunkte und den Aufbau eines funktionierenden Arbeitsschutz-Management-Systems. Die Aufgaben der Betriebsärzte sind im Arbeitssicherheitsgesetz § 3 und in der DGUV-V2 geregelt.
Die arbeitsmedizinischen Leistungen unterscheiden sich grundlegend von normalen Arztbesuchen.
Zu den leistungen gehören:
Organisation und Durchführung der Vorsorgeuntersuchungen (Pflicht-, Angebots- und Wunschuntersuchungen)
Beratung in der Beurteilung von Arbeitsbedingungen
Beratung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze
Beratung bei der Umsetzung des Arbeitsablaufs
Beratung bei der Gestaltung der Arbeitsumgebung
Organisation der Ersten-Hilfe im Betrieb
Mitarbeit bei der Gefährdungsbeurteilung
Unterstützung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Faktoren