Arbeitsmedizin - Leistungen

Betriebsärzte beraten hinsichtlich der individuellen Tätigkeit und Arbeitsaufgaben der Mitarbeiter. Zudem unterstützen und beraten wir Sie im Hinblick auf Arbeitsplatzgestaltung, psychische Gefährdungen, rechtliche Eckpunkte und den Aufbau eines funktionierenden Arbeitsschutz-Management-Systems. Die Aufgaben der Betriebsärzte sind im Arbeitssicherheitsgesetz § 3 und in der DGUV-V2 geregelt.

Die arbeitsmedizinischen Leistungen unterscheiden sich grundlegend von normalen Arztbesuchen.

Zu den leistungen gehören:

  • Organisation und Durchführung der Vorsorgeuntersuchungen (Pflicht-, Angebots- und Wunschuntersuchungen)

  • Beratung in der Beurteilung von Arbeitsbedingungen

  • Beratung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze

  • Beratung bei der Umsetzung des Arbeitsablaufs

  • Beratung bei der Gestaltung der Arbeitsumgebung

  • Organisation der Ersten-Hilfe im Betrieb

  • Mitarbeit bei der Gefährdungsbeurteilung

  • Unterstützung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Faktoren