Betriebsmittelprüfung - DGUV V 70 Fahrzeuge

 

Seit einiger Zeit gilt die Vorschrift DGUV V 70 „Fahrzeuge“ und verlangt vom Unternehmer eine zusätzliche Überprüfung der gewerblich genutzten Fahrzeuge durch Sachkundige / befähigte Personen und die Unterweisung der Mitarbeiter hinsichtlich der Fahrzeugnutzung. Die regelmäßige Hauptuntersuchung (HU / TÜV) und die Führerscheinkontrolle sind hier nicht ausreichend. Viel mehr wird das Fahrzeug als prüfpflichtiges Arbeitsmittel gem. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) betrachtet und das Fahren des Fahrzeugs als entsprechende Tätigkeit der Mitarbeiter angesehen.

 

Um Ihnen in dieser Fragestellung zur Seite zu stehen, haben wir unseren Prüfservice erweitert und können Ihnen ab sofort die Überprüfung der Fahrzeuge durch Sachkundige / befähigte Personen sowie weitere Beratung zum Thema DGUV V 70 anbieten.

 

Unser Team führt diese Prüfungen in -Ihrem Betrieb- vor Ort durch, so dass Sie schnell wieder Zugriff auf Ihre Fahrzeuge haben. Fahrtzeiten zu Werkstätten und zusätzliche Kosten werden vermieden.

 

Für nähere Informationen zum Vorschriftenwerk und den geforderten Prüfungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.