Betriebsmittelprüfung - Rechtliche Grundlagen

Elektrische Anlagen- und Betriebsmittelprüfung nach BetrSichV, TRBS, DIN VDE 0701-0702

Elektrische Anlagen- und Betriebsmittelprüfung nach BetrSichV, TRBS, DIN VDE 0701-0702

Die gesetzlichen Anforderungen:
Die Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester Elektrogeräte, Anlagen und Betriebsmittel ist Pflicht.

Diese Vorschrift hat der Gesetzgeber in das Siebte Sozialgesetzbuch (SGB VII) übernommen (§ 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII).

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Technischen Regeln der Betriebssicherheit (TRBS) lösen die bisherigen Verordnungen der Berufsgenossenschaften ab.


Die Betriebshaftpflichtversicherer schließen durch entsprechende Klauseln eine Haftung für den Fall, dass  die gesetzlichen und behördlichen Auflagen nicht eingehalten wurden, aus.

Kommt es also zu einem Unfall mit einem Gerät, für das der Unternehmer keine Wiederholungsprüfungen nachweisen kann, reguliert die Versicherung nicht.