Betriebsmittelprüfung - Leitern und Tritte

DAS ARBEITEN VON LEITERN IST ERFAHRUNGSGEMÄSS GEFÄHRLICHER ALS VON ANDEREN ARBEITSMITTELN AUS

Jedes Jahr ereignen sich über 40.000 Arbeitsunfälle mit Leitern.

Nichtbestimmungsgemäße Verwendungen oder vernachlässigte Unterweisungstätigkeiten sind oftmals die Unfallursache.

Auch Vorschäden und Verschleißerscheinungen können  Unfälle auslösen und für die betroffene Person schwerwiegende Folgen nach sich ziehen.

Aus diesem Grund besagen die  Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, dass mechanische Leitern und Tritte auf ihren sicheren Zustand überprüft werden müssen:

  • vor der ersten Inbetriebnahme
  • mindestens einmal jährlich


Jeder Beschäftigte, der Leitern und Tritte benutzt, trägt eine Mitwirkungspflicht für Sicherheit und Gesundheitsschutz.

Die einzuhaltenen Verhaltensmaßnahmen lauten wie folgt:

  • Die sichere Benutzung von Leitern und Tritten sollte durch den Transport von Arbeitsmitteln und Materialien nicht wesentlich eingeschränkt werden. Zum Transport von Arbeitsmitteln haben sich umhängbare Werkzeugtaschen, -gürtel oder -schürzen bewährt. Es sollte darauf geachtet werden, dass keine Gegenstände mit einem Gewicht von mehr als 10 kg transportiert werden. Deren Windangriffsfläche sollte 1 m² nicht übersteigen.
  • Es sollten keine Stoffe und Geräte benutzt werden, von denen zusätzliche Gefahren ausgehen.
    Beispiele hierfür sind: heiße oder ätzende flüssige Stoffe.
  • Leitern und Tritte sind nur mit max. 150 kg zu belasten.
  • Steigschenkel von Leitern und Tritten nur von einer Person betreten.
  • Leitern und Tritte sind nur mit geeignetem Schuhwerk zu besteigen.
  • Für die vorgesehene Tätigkeit sind bereitgestellte Leitern und Tritte und gegebenenfalls erforderliches Zubehör zu benutzen.
  • Leitern und Tritte sind vor der Benutzung durch den Benutzer auf ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen. Mängel sind dem Vorgesetzten zu melden. Mit Mängeln behaftete Leitern und Tritte dürfen nicht benutzt werden.
  • Leitern sind sicher zu transportieren.
  • Leitern auf Verkehrswegen sind gegen unbeabsichtigtes Umstoßen zu sichern.
  • Beim Arbeiten auf der Leiter sollen sich Benutzer nicht hinauslehnen.
  • Leitern und Tritte auf ebenem und tragfähigem Untergrund aufstellen.
  • Leitern sollten nicht bei Witterungsbedingungen benutzt werden, die eine zusätzliche Gefährdung hervorrufen.

Zusätzlich sind bauartbedingte Hinweise zur bestimmungsgemäßen Benutzung zu beachten.