Betriebsmittelprüfung - Elektrische Betriebsmittel

WAS IM PRIVATEN BEREICH GELÄUFIG IST, WIRD IM BETRIEBLICHE ALLTAG OFTMALS ÜBERSEHEN:

Der Tag, an dem die heimische Waschmaschine streikt, kommt unweigerlich – irgendwann.

Wir wissen, dass unser Auto ohne die erforderlichen Überprüfungen durch den Fachmann im schlimmsten Fall einen Folgeschaden verursacht. Mit der regelmäßigen Haupt- und Abgasuntersuchung sind wir somit einverstanden und lassen diese auch durchführen.

Nicht anders verhält es sich bei den elektrischen Anlagen im Betrieb. Ein Kopierer, den man zwar jeden Tag bedient, aber nicht mehr kritisch ansieht, kann durch einen Kabelbrand verheerende Schäden anrichten. Ebenso schützt die Prüfung Personen in Ihrem Betrieb vor den Gefahren, die von defekten elektrischen Betriebsmitteln ausgehen.

Im Schadenfall muss der Eigentümer den einwandfreien Zustand der elektrischen Geräte nach VDE dem Versicherer und der Berufsgenossenschaft nachweisen, ansonsten schließen die Berufsgenossenschaften eine Haftung aus, wenn Personen durch ungeprüftes Gerät dauerhaft zu Schaden oder gar zu Tode kommen.

Um diese Risiken und die hiermit verbundenen Folgekosten zu minimieren empfehlen wir, die BGVA3-Prüfungen regelmäßig durch geschultes Fachpersonal durchführen zu lassen.

Die Kosten für eine Prüfung sind weitaus geringer als die Kosten für die Haftung bei einem Schaden.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.

WICHTIG  ZU WISSEN

Verstöße gegen die Vorschriften oder Nichteinhaltung der Vorschriften werden mit einer Geldbuße bis zu 10.000 EURO geahndet.

Der Gesetzgeber hat diese Vorschrift in das siebte Sozialgesetzbuch (SGB VII) übernommen (§ 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII).

Um Schadenfälle zu vermeiden, lassen Sie Ihre Geräte von uns als unabhängige Stelle prüfen.
Der Nachweis unserer Prüfprotokolle entbindet Sie von der Haftung!


Geräte, die geprüft werden

Elektrische Geräte oder elektrobetriebene Maschinen wie Drucker, Kopierer, Aktenvernichter, Computer, Drucker, Bildschirme, Kaffeemaschinen, TV, Hifi, Video ,Kabelverlängerungen etc.

Ebenso werden Beleuchtungeinrichtungen und Schutzeinrichtungen (z. B. Überspannungsschutz) überprüft.

 

kurzum:

„Alles, was einen Stromstecker hat“