Arbeitssicherheit - Gefährdungsbeurteilungen

DAS ARBEITSSCHUTZGESTZ VERLANGT DIE REGELMÄßIGE BEURTELUNG UND DOKUMENTATION DER ARBEITSBEDINGUNGEN

Jede Quelle eines arbeitsbedingten Unfalls oder einer arbeitsbedingten Gesundheitsbeeinträchtigung wird als Gefährdung im Sinne des Arbeitsschutzes beurteilt. Die unterschiedlichen Einwirkungen von ungünstigen Arbeitsbedingungen bis hin zu schädlichen Stoffen, Energien und anderen Belastungen, die das Arbeitsumwelt nachteilig beeinflussen, werden in der Gefährdungsbeurteilung erfasst und mit Maßnahmen versehen. Dabei werden auch Erkenntnisse aus Stör- und Unfällen in die Betrachtung einbezogen. Somit sind Gefährdungsbeurteilungen das zentrale Element im Arbeitsschutz. Die so ermittelten Maßnahmen helfen die Arbeit störungsfrei und sicher zu gestalten, so dass Ausfall- und Krankheitszeiten minimiert werden.

VORGEHEN

Bei der Gefährdungsermittlung werden die einzelnen Arbeitsplätze und Prozesse analysiert. Anschließend folgt die Einschätzung und Bewertung der Gefährdungen. Auf Basis dieser Erkenntnisse werden Maßnahmen und Lösungsansätze entwickelt für deren Umsetzung der Unternehmer verantwortlich ist.

Gefährdungsbeurteilungen müssen einer steten Revision unterzogen werden. So wird dieses zentrale Vorhaben zu einem wichtigen Stützpfeiler des Arbeitsschutzmanagementsystems.

Unternehmen ohne aktuelle Gefährdungsbeurteilung haben es mittlerweile schwer zertifiziert zu werden; auch ist es deutlich aufwendiger Kredite zu erlangen, da die Gefährdungsbeurteilung auch im Rating -gem. Basel II- eine wichtige Rolle spielt.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung.