Arbeitssicherheit - Betriebsanweisungen

Jeder Unternehmer hat die Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern und ist dazu verpflichtet, den Arbeits- und Gesundheitsschutz umzusetzen.

So ist er verpflichtet die Mitarbeiter auf Gefährdungen am Arbeitsplatz hinzuweisen und zu schulen. Ein bewährtes Instrument sind Schulungen mit prozess- und anlagenbezogenen Betriebsanweisungen.

Betriebsanweisungen weisen auf vorhandene und auftretende Gefahren hin und müssen für folgende Bereiche erstellt werden:

  • Biologische Arbeitsstoffe

  • Gefahrstoffe und deren Zubereitung

  • Anlagen und Maschinen

  • Arbeitsprozesse

  • Technische Anlagen

Die AfA GmbH erstellt für Sie auf Wunsch diese Betriebsanweisungen und übernimmt auch die regelmäßige Schulung und Unterweisung Ihrer Mitarbeiter. Bitte beachten Sie, dass Betriebsanweisungen für jeden Mitarbeiter verständlich sein müssen.